Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.10.2002 - AN 4 K 02.00754 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Ausübung des Amtes als gewählter Kreisrat; Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ; Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des Bayerischen Kommunalrechts; Vorliegen von Amtshindernissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00
Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2002 - AN 4 K 02.00754
Die vom VGH Mannheim in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002, Az.: 1 S 1815/00, NVwZ-RR 2001, 260, aufgestellten Rechtssätze seien im Falle des Klägers nur eingeschränkt anwendbar.Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2000, Az.: 1 S 1815/00, DVBl 2001, 825, ist auf den vorliegenden Sachverhalt schon deswegen nicht übertragbar, weil es einen Chefarzt betrifft, der lediglich im Verhinderungsfall den Ärztlichen Direktor in der Geschäftsführung des betreffenden Kreiskrankenhauses, das als kommunaler Eigenbetrieb geführt wird, vertritt.
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2002 - AN 4 K 02.00754
Sinn und Zweck dieser vom bayerischen Landesgesetzgeber geregelten Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ist es, im Interesse einer geordneten und sauberen öffentlichen Verwaltung im weitesten Sinne Interessenkollisionen und Entscheidungskonflikte zu verhindern, die zu besorgen wären, wenn zwischen Wahlmandat und Inhaberschaft einer herausgehobenen Verantwortung in der "Verwaltung" gewissermaßen "Personalunion" bestünde, mit anderen Worten: wenn die Kontrolleure sich selbst kontrollieren könnten bzw. müssten (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 04.04.1978, Az.: 2 BvR 1108/77, BVerfGE 48, 64 = BayVBl 1978, 462). - VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 4561/96
Wählbarkeit eines Abteilungsleiters eines Unternehmens mit Gemeindebeteiligung in …
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2002 - AN 4 K 02.00754
Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 23.01.1997, Az.: 6 UE 4561/96, DVBl 1997, 1281) für das hessische Kommunalrecht im Falle eines Abteilungsleiters einer mehrheitlich kommunalbeherrschten Wohnungsbau-GmbH die Auffassung vertritt, leitender Angestellter im Sinne des hessischen Kommunalrechts sei, wer im Unternehmen die für die Erfüllung der Unternehmensaufgaben wesentlichen Entscheidungen alleine oder mit anderen zu treffen habe und treffe und insoweit eine "leitungsbezogene Verantwortlichkeit" trage, wobei ein "bestimmender Einfluss" im Unternehmen allein nicht ausreiche, um eine "Leitungsbefugnis" annehmen zu können, vermag das Verwaltungsgericht dieser engen Auffassung für das bayerische Kommunalrecht nicht zu folgen.